Wahlrecht

Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. Das allgemeine Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen ist nicht selbstverständlich, es wurde in Österreich erst 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt.

 

Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen. Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger wenn sie das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben (und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind).

 

Wahlen:

·        Bundespräsidentenwahl

·        Nationalratswahlen

·        Landtagswahlen

·        Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen

 

Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kandidatin für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres können sich österreichische Staatsbürger zur Wahl aufstellen lassen (Ausnahme ist die Bundespräsidentenwahl – 35 Jahre).

 

 

In Österreich besteht keine Verpflichtung an Wahlen teilzunehmen (keine Wahlpflicht)

Präsentation

Hier findest du eine Präsentation zum Thema.