Bauern

Im Mittelalter erhielten die Bauern ihren Grund und Boden als Lehen von ihrem Grundherrn (=Lehensherr). Dafür waren die Bauern ihrem Herrn zu Treue und Kriegsdienst verpflichtet.

 

Um sich vom Kriegsdienst loszukaufen, wurden viele Bauern zu hörigen Bauern (gehören). Damit waren sie nicht mehr frei, sondern sie gehörten ihrem Lehensherr.

Freier Bauer

Höriger Bauer

muss Kriegsdienst leisten

war vom Kriegsdienst befreit

muss Haus und Hof selbst beschützen

wird vom Grundherrn beschützt

teilt sich seine Arbeit frei ein

muss Frondienst leisten
(2 – 3 Tage pro Woche)

kann über seine Erzeugnisse frei verfügen

muss einen Teil seiner Erzeugnisse an den Herrn abliefern (=ZEHENT)

kann heiraten wen und
wann er will

braucht zum Heiraten die Erlaubnis seines Grundherrn

Der hörige Bauer war verpflichtet zu:

 

Frondienst:
unbezahlte Arbeit auf dem Besitz des Grundherrn.
z. B.: Wege bauen, Brunnen graben, Burgen bauen, ...

 

Zehent:
Ein Teil (meist ein Zehntel) der bäuerlichen Erträge
mussten an den Grundherrn abgeliefert werden.

Präsentation

Hier findest du eine Präsentation zum Thema.

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