Im Mittelalter erhielten die Bauern ihren Grund und Boden als Lehen von ihrem Grundherrn (=Lehensherr). Dafür waren die Bauern ihrem Herrn zu Treue und Kriegsdienst verpflichtet.
Um sich vom Kriegsdienst loszukaufen, wurden viele Bauern zu hörigen Bauern (gehören). Damit waren sie nicht mehr frei, sondern sie gehörten ihrem Lehensherr.
Freier Bauer |
Höriger Bauer |
muss Kriegsdienst leisten |
war vom Kriegsdienst befreit |
muss Haus und Hof selbst beschützen |
wird vom Grundherrn beschützt |
teilt sich seine Arbeit frei ein |
muss Frondienst leisten |
kann über seine Erzeugnisse frei verfügen |
muss einen Teil seiner Erzeugnisse an den Herrn abliefern (=ZEHENT) |
kann heiraten wen und |
braucht zum Heiraten die Erlaubnis seines Grundherrn |
Der hörige Bauer war verpflichtet zu:
Frondienst:
unbezahlte Arbeit auf dem Besitz des Grundherrn.
z. B.: Wege bauen, Brunnen graben, Burgen bauen, ...
Zehent:
Ein Teil (meist ein Zehntel) der bäuerlichen Erträge
mussten an den Grundherrn abgeliefert werden.
Hier findest du eine Präsentation zum Thema.