Die 1. Republik

Nach dem Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurde am 12. November 1918 die Republik ausgerufen. Kurz darauf fanden Wahlen statt (auch Frauen durften wählen).

 

Parteien:

·        Sozialdemokratische Partei (heute SPÖ)

·        Christlich Soziale Partei (heute ÖVP)

·        Großdeutsche Partei (Deutschnationale)

 

Sozialdemokraten und Christlichsoziale bildeten gemeinsam die Regierung. Kanzler wurde Dr. Karl Renner (SD). Vizekanzler war Jodok Fink (CS).

 

Das Habsburgergesetz wurde beschlossen: Die Habsburger mussten Österreich verlassen und ihren Besitz abtreten.

 

Viele Menschen zweifelten an der Lebensfähigkeit des neuen Staates und wünschten sich daher einen Anschluss an Deutschland (Vorarlberg an die Schweiz). Dies war in den Friedensverträgen jedoch verboten worden.

 

Im Jahre 1920 wurde für den neuen Staat eine Verfassung ausgearbeitet, die im November in Kraft trat.

 

 

 

Bundespräsident

Staatsoberhaupt

 

 

 

 

 

 

 

Parlament

 

Regierung

 

Gerichte

Nationalrat + Bundesrat

 

Bundeskanzler + Minister

 

Richter

macht Gesetze

 

führt Gesetzte aus

 

Rechtssprechung

 

 

  

 

 

VOLK

 

Die Grundsätze der Verfassung:

  • Österreich ist eine Demokratie. Die Bürger können wählen und sind gleichberechtigt.
  • Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun selbständigen und gleichberechtigten Bundesländern besteht.
  • Österreich ist ein Rechtsstaat. Die Regierung muss die Gesetze be­achten. Die Gerichte sind unabhängig.

Präsentation

Hier findest du eine Präsentation zum Thema.